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Europäische Kommission legt Gesetz zum Stopp des EU-Beitrages zur globalen Entwaldung vor – zum Schutz unseres Klimas sind Nachbesserungen absolut nötig!
 

Am 17. November 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue EU-Gesetzgebung über „Die Bereitstellung auf dem EU-Markt sowie die Ausfuhr aus der EU von bestimmten Rohstoffen und Produkten, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Zusammenhang stehen“ vor. Dieser Entwurf kommt im direkten Nachgang zur Waldschutz-Deklaration der Glasgower Klimakonferenz. Darin hatten sich über 140 Staats- und Regierungschefs ein Ende des weltweiten Waldverlusts bis 2030 zum Ziel gesetzt. Europa hat Einfluss auf Wälder weltweit und muss dafür Verantwortung übernehmen.

Durch die in der EU gehandelten Rohstoffe und Produkte dürfen keine natürlichen Lebensräume mehr verloren gehen, erst recht die, die ganz besonders wichtig sind im Kampf gegen den Klimawandel, wie zum Beispiel der Tropische Regenwald. Das sollte aber auch genauso für angrenzende Savannen und Grasländer gelten. Mit dem anvisierten neuen Gesetz kann dafür ein Meilenstein erreicht werden, wenn ein kompromisslos starkes Wald- und Ökosystemschutzgesetz ohne Schlupflöcher beschlossen wird. Denn der Stopp von Entwaldung und Naturzerstörung ist ein riesiger Hebel, um Erderhitzung und den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. So ist die EU für 16 % des Tropenwaldverlusts im Zusammenhang mit dem internationalen Handel von Rohstoffen wie Soja, Palmöl, Rindfleisch und Holz verantwortlich. Daher muss die EU in diesem Bereich ihrer Verantwortung gerecht werden. Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung kann dabei nur ein optimales Gesetz sein. Bei der in der Vergangenheit geltenden EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) wurde in der Praxis Schlupflöcher und Schwächen bei der Umsetzung bekannt, die bei der neuen Verordnung zum Stopp der Entwaldung unbedingt vermieden werden müssen. Daher fordern wir EU-Bürger mit dieser Online-Petition, die seit Mitte Dezember 2021 auch schon schriftlich dem Brüsseler EU-Parlament vorliegt, das entsprechende Gesetz vor seiner Ratifizierung nachzubessern.

 

Notwendige Nachbesserungen und Präzisierungen:

 

  1. Alle Rohstoffe und daraus gefertigte Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, müssen legal nach Gesetzgebung der Erzeugerländer hergestellt worden sein. Sie dürfen nicht mit Entwaldung und Waldschädigung, Umwandlung und Degradierung von anderen wichtigen Ökosystemen wie u.a. Regenwälder, Savannen oder Feuchtgebiete sowie nicht Menschenrechtsverletzungen insbesondere der indigenen Völker in Verbindung stehen.

  2. Bevor ein Rohstoff oder ein Folgeprodukt auf den EU-Markt gebracht oder von dort exportiert wird, muss eine Sorgfaltspflichtprüfung durchgeführt wird, die regelt, dass alle Lieferketten mit klaren, verbindlichen Anforderungen rückverfolgbar bis zur genauen Herkunft und transparent sind.

  3. Alle Unternehmen der Wertschöpfungskette, die mit diesen Produkten handeln, müssen so in die Pflicht genommen werden, dass es keine Schlupflöcher und Ausweichmöglichkeiten wie bei der EUTR geben kann. Die Kontrollen auf Ebene der EU-Mitgliedsstaaten müssen überall gleich gut und effektiv sein. Der Einsatz von elektronischen Verbesserungen des Datenaustausches sowie der besseren Überwachung durch forensische Methoden ist wichtig. Auch müssen die Strafen tatsächlich abschreckend werden, damit dieses wichtige Gesetz kein Papiertiger bleibt und eine bessere Wirkung erzielt als die EU-Holzhandelsverordnung.

 

Weitere Informationen im Netz:

1. Film des RBB über den Verkauf von illegalen Holzprodukten in Deutschland

2. Wirtschaftswelt: Wir tun zu wenig

3. Hier der Entwurf für die neue Holzschutzverordnung der EU (Dokumente auf Englisch zum Runterladen)

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